Personalakten – sensibler Umgang ist Pflicht
„Unter Personalakte versteht man in der Personalwirtschaft und im Arbeitsrecht eine Akte oder in elektronischer Form gespeicherte Sammlung von Unterlagen, die der Arbeitgeber über einen Arbeitnehmer führ und die Angaben zur Personal und zum Arbeitsverhältnis im Betrieb enthält.“ (Quelle: www.wikipedia.org/wiki/personalakte).…